Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13   

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https://dejure.org/2016,35207
LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13 (https://dejure.org/2016,35207)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2016 - L 2 AS 378/13 (https://dejure.org/2016,35207)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2016 - L 2 AS 378/13 (https://dejure.org/2016,35207)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2 vom 24.12.2003, § 9 Abs 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 2 vom 20.04.2007, § 12 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2 vom 20.04.2007
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - besondere Härte - Ansparung aus der Regelleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Berücksichtigung während des Leistungsbezugs angesparten Vermögens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 12 Abs. 3 Nr. 6
    Vermögen; besondere Härte; Herkunft des Vermögens; Konsumverzicht; Ansparen; Verwertungsschutz; Beratungspflicht; Verwertbarkeit; Kapitallebensversicherung; Änderungsbescheid; Auslegung; Hilfebedürftigkeit; Rückkaufswert

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aus Hartz IV angesparte Rentenversicherung muss verkauft werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Bei einer Lebensversicherung ist dies der Rückkaufwert der Versicherung zuzüglich der Überschussanteile (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - zitiert nach juris).

    Ein Rückgriff auf die durch Richterrecht geschaffene Rechtslage zum Recht der Arbeitslosenhilfe scheidet seit dem Inkrafttreten des SGB II aus (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, a. a. O.).

    Dabei reicht nicht schon der Verlust der privat aufgebauten Altersvorsorge kurz vor dem Renteneintritt oder der ein mangelnder Verwertungsausschluss aus, es muss eine Versorgungslücke aufgrund einer atypischen Erwerbsbiographie hinzukommen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, a. a. O. Rn. 27).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen Verletzung einer Beratungspflicht des Beklagten kann nicht bestehen, weil die erforderliche zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer nicht durch eine dem Beklagen mögliche und zulässige Amtshandlung nachträglich herbeigeführt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - Rn. 40, zitiert nach juris; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, 01/16, § 12 SGB II Rn. 331).

    Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Beratungspflicht besteht in dem möglichen Vorliegen der Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches oder einem Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB (auch in Entscheidungen des BSG wurde bei einer Ablehnung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht zusätzlich geprüft, ob das Beratungsverschulden als besondere Härte berücksichtigt werden kann - BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R und im Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Beratungspflicht besteht in dem möglichen Vorliegen der Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches oder einem Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB (auch in Entscheidungen des BSG wurde bei einer Ablehnung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht zusätzlich geprüft, ob das Beratungsverschulden als besondere Härte berücksichtigt werden kann - BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R und im Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Darauf, dass die geforderte Verwertung des während des Leistungsbezuges angesparten Vermögens, eine besondere Härte darstellt, können nach Auffassung des Senates auch keine Rückschlüsse aus der Entscheidung des BSG vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - zitiert nach juris, gezogen werden.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Eine Atypik liegt nicht schon bei langen Zeiten der Arbeitslosigkeit vor (BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Insofern kann offen bleiben, ob diese Position Gegenstand einer zu einer Leistungserhöhung führenden weiteren Berücksichtigung bei der Überprüfung eines für den Kläger günstigen Änderungsbescheides sein kann (vgl. zur Zulässigkeit einer Inzidentprüfung: BSG für den Fall einer Absenkung der Leistung nach § 48 SGB X bei einer ursprünglich zu niedrig bewilligten Leistung, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 132/11 R - Rn. 26, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 17/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Allein die Bezeichnung "Änderungsbescheid" steht dem nicht zwingend entgegen, wenn aus dem Inhalt des Bescheides eine endgültige Festsetzung hervorgeht (vgl. hierzu den Sachverhalt im Urteil des BSG vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 17/15 R - bei dem ein Änderungsbescheid als endgültige Leistungsbewilligung angesehen wurde).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - L 2 AS 378/13
    Es liegt ein Sonderfall vor, bei dem aus den weiteren Umständen und den allgemein zugänglichen Unterlagen für den Bescheidempfänger deutlich wurde, dass im Bescheid vom 16. (9.) Januar 2009 endgültig entschieden wurde, auch wenn aus dem Verfügungssatz selbst dies nicht eindeutig hervorgeht (zum Regelfall: BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R - zitiert nach juris, bei einer teilweisen Aufhebung von Leistungen).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B   

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https://dejure.org/2013,5471
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B (https://dejure.org/2013,5471)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.03.2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B (https://dejure.org/2013,5471)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B (https://dejure.org/2013,5471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - L 19 B 219/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B juris Rn. 22 mwN; Beschluss vom 21.01.2009, L 19 B 219/08 AS juris Rn. 8; LSG NRW Beschluss vom 23.01.2012 - L 12 AS 551/11 B juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B juris Rn. 22 mwN; Beschluss vom 21.01.2009, L 19 B 219/08 AS juris Rn. 8; LSG NRW Beschluss vom 23.01.2012 - L 12 AS 551/11 B juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 12 AS 551/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B juris Rn. 22 mwN; Beschluss vom 21.01.2009, L 19 B 219/08 AS juris Rn. 8; LSG NRW Beschluss vom 23.01.2012 - L 12 AS 551/11 B juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Es kann hier dahingestellt bleiben ob der Erlass einer Regelungsanordnung in Fällen, in denen die Verwaltung Ermessen hat, grundsätzlich nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommt (vgl. z.B. LSG NRW Beschluss vom 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12 B juris Rn. 10) und in allen weiteren Fällen ausgeschlossen ist oder ob das Gericht die Behörde gleichwohl wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (vgl. zum Streitstand Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 10. Aufl. 2012, § 86 b Rn. 30a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - L 9 SO 532/13

    Sozialhilferecht; Übernahme von Schulden für Strom und Miete aus der

    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei nicht erfolgter oder fehlerhafter und deshalb nachzuholender Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. zu Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.03.2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B -, juris Rn. 5 m.w.N.)).
  • LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12

    Erstattung von Auslagen für eine Ausbildung zur Masseurin

    Relevante Gesichtspunkte der Ermessensabwägung sind die individuelle Situation des Arbeitnehmers - insbesondere die Relation zwischen dem bisherigen Berufsverlauf und dem Weiterbildungswunsch (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B, juris) - die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, der anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf, der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Umstand, ob Vermittlungs- und Eigenbemühungen über einen angemessenen Zeitraum erfolglos waren (Hassel in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 81 Rn. 7; Reichel in: jurisPK-SGB III, 2014, § 81 SGB III Rn. 79), wobei ein Abstellen auf die Kriterien der Mittelbewirtschaftung zulässig ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 27/05; Reichel, a.a.O.).
  • SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14

    Anspruch eines körperlich Eingeschränkten auf Förderung einer Ausbildung als

    Relevante Gesichtspunkte der Ermessensabwägung sind die individuelle Situation des Arbeitnehmers - insbesondere die Relation zwischen dem bisherigen Berufsverlauf und dem Weiterbildungswunsch (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B, juris) - die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, der anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf, der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Umstand, ob Vermittlungs- und Eigenbemühungen über einen angemessenen Zeitraum erfolglos waren (Hassel in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 81 Rn. 7; Reichel in: jurisPK-SGB III, 2014, § 81 SGB III Rn. 79).
  • SG Dresden, 09.10.2019 - S 35 R 112/18

    Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers für Leistungen zur Teilhabe am

    Relevante Gesichtspunkte der Ermessensabwägung sind die individuelle Situation des Arbeitnehmers - insbesondere die Relation zwischen dem bisherigen Berufsverlauf und dem Weiterbildungswunsch (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B, juris) - die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, der anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf, der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Umstand, ob Vermittlungs- und Eigenbemühungen über einen angemessenen Zeitraum erfolglos waren (Hassel in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 81 Rn. 7; Reichel in: jurisPK-SGB III, 2014, § 81 SGB III Rn. 79).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2015 - L 9 AS 2018/15
    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2013, L 2 AS 377/13 B ER und L 2 AS 378/13 B m.w.N., Juris).
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